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Refrather Ladezone (immer wieder Freitags)

Markttag

Heute Morgen war wieder Markt in Refrath.

Und wie an jedem Marktag stehen die Kleinlaster zum Be- und Entladen auf Geh- und Radweg.

Benutzungspflichtig

Natürlich ist hat auch hier die StVO Novelle von 1997 keine Berücksichtigung gefunden und der getrennte Rad-/Gehweg ist trotz zu geringer Breite mit

Zeichen 241 als benutzungspflichtig gekennzeichnet.

Da es dort eigentlich immer so aussieht wenn Marktag ist, hielt an und schoss ein Bild von dieser Situation:

Das lieferwagen_refrath.jpg

Zu dem Bild ist noch zu Sagen, das die Einfahrt, in der der Lieferwagen steht so breit ist, dass hinter ihm noch ausfahrende Fahrzeuge auftauchen können.

Während ich hielt kam noch eine Radfahrerin, ein Radfahrer und ein paar Fußgänger vorbei, die sich ebenfalls über den Wagen und die Tatsache, dass es dort jede Woche so aussieht echaufierten.

Zitate des Fahrers

Dann kam auch der Fahrer des Lieferwagens ums Eck. Als ich ihn bat beim nächsten mal doch anders zu Parken, kam als Antwort: „Das geht nicht, hier ist kein Platz und er müsse Ein- und Ausladen.“. Ausserdem sei doch noch genug Platz um vor dem Wagen vorbeizukommen.

Fazit

Da es dort jeden Freitag so aussieht werde ich das örtliche Ordnungsamt um eine Stellungnahme bitten….

Natürlich habe ich mir das Kennzeichen des Kleinlasters notiert.

Diskussion

Hans, 05. Jul 2009 00:58

Mal abgesehen von diesem dreisten Falschparker: Gibt es in Refrath einen einzigen Radweg, der StVO-konform ist? Im besten Fall ist das gut gemeint, aber nicht gut gemacht - zu schmal, nicht (wie bei Z. 241 vorgeschrieben) baulich vom Gehweg getrennt), unmotivierte Verschwenkungen, Engstellen, Ampelmasten mitten auf dem Weg. Normalerweise dienen die Refrather Radwege wie häufig auch andernorts aber nur einem Zweck: Die Fahrbahn für den „echten“ Verkehr freizumachen und die Radfahrer auf ungeeignete Flächen zu scheuchen - die dann bei Bedarf, wie hier im Beispiel, vom Autoverkehr auch wieder frech beansprucht werden, nur weil der Fahrer zu faul ist, seine Ladung ein paar Meter zu transportieren.

Wie wenig die Stadt sich um die Sicherheit und Bedürfnisse der Radfahrer schert, wird schnell deutlich, wenn man mal mit offenen Augen durch Refrath geht. Da werden, wie im Benningsfeld, die Radfahrer einfach auf den Gehweg gschickt und die Mofas zu allem Überfluß dort auch noch zugelassen. Oder man läßt wie in der Bernard-Eyberg-Straße einen viel zu engen Zweirichtungs-Radweg offen rechtswidrig durch eine Tempo-30-Zone führen.

Die Stadt rechtfertigt diese autoorientierte Fahrradverdrängung dann reflexartig mit dem angeblichen Sicherheitsgewinn für Radfahrer, die vor dem bösen verkehr geschützt werden müßten. Dort hat wohl noch niemand das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006 gelesen, in dem es unter anderem heißt: „Rechtsstaatliche Zurechnung muss darauf ausgerichtet sein, nicht rechtswidriges, sondern rechtmäßiges Verhalten zu begünstigen […]. Dem läuft es grundsätzlich zuwider, wenn […] Maßnahmen zur Abwehr drohenden rechtswidrigen Verhaltens nicht vorrangig gegen den oder die Störer, sondern ohne weiteres - und in Grundrechte eingreifend - gegen den von

solchem rechtswidrigen Verhalten potentiell Betroffenen ergriffen

werden.“

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