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Unfall am Friedhof

Gestern geschah auf dem Radweg am Refrather Weg ein Unfall.

* Pressemeldung der Polizei

Da ich diesen Radweg schon immer als gefährlich ansah und nun in der PM geäußert wurde, dass der Weg beidseitig freigegeben sei, sah ich mich gezwungen nachzufragen, woran dies ersichtlich ist.

Folgende E-Mail habe ich an Polizei und Stadtverwaltung gesendet:

Betreff:	Frage zum Unfall am Refrather Weg

Sehr geehrter Herr ....,
sehr geehrte Damen und Herren,

auf dem Presseportal der Polizei ist mir folgende Nachricht ins
Auge gefallen:

http://www.polizei-nrw.de/presseportal/behoerden/rheinisch-bergischer-kreis/article/meldung-091029-105037-37-297.html

Hier wird die Äußerung getätigt, dass die Dame vorschriftsmäßig
gefahren und dieser Radweg für beide Richtungen frei gegeben sei.

Mich würde interessieren anhand welcher Kriterien dies ersichtlich
ist?

Zur Information: Passiert ist der Unfall innerorts. Die Fahrerin kam
wohl anscheinend aus Refrath (Nachbarort) und ist zuvor linksseitig
auf dem ausserörtlichen Radweg gefahren.
Hier scheinen alle zu glauben dass dieser Weg benutzugspflichtig sei!
Es gibt sogar sowas ähnliches wie eine Querungshilfe in Refrath, jedoch
ist die an der vorletzten Kreuzung im Ort.
Dort steht auch ein Blauschild mit Pfeilen unten drunter.
An der folgenden Kreuzung (An der Kaule, unmittelbar vor dem
Ortsausgang) wird dieses nicht wiederholt.
Und da an linksseitige Radwege ja ach so hohe
Anforderungen gestellt werden, darf ich den dann ja wohl kaum benutzen.
(Wobei der ca. 1km lange ausserörtliche Abschnitt wirklich fast in
Ordnung für einen Radweg ist. 1,98m Breit, also nur 2cm
schmaler als die Mindestbreite, und sogar beleuchtet!).
Dieser Luxusweg führt in Bergisch Gladbach
auf einen Bürgersteig; dieser ist farblich leicht unterschiedlich
gepflastert. Einen Hinweis, dass aus dem intendiertem gemischten Rad-
/Fussweg nun ein getrennter werden soll, findet man in linker
Fahrtrichtung nicht.
An dieser Stelle passierte der Unfall! Hier ist der Weg abschüssig
eine Querungshilfe gibt es nicht.
Keine der im Verlauf dieses "Radweges" befindlichen Einfahrten und
Kreuzungen hat ein Zusatzzeichen 1000-32, schon gar nicht die am
Friedhof.
An der nächsten Kreuzung findet sich wieder ein Zeichen 241 mit
1000-31, Trennung vom Gehbereich nur durch leicht andersfarbliches
Pflaster.
Wenn man nun auf der linken Seite bleibt ist an der nun folgenden
Kreuzungen kein Blau mehr. Querungshilfen oder Hinweise auf
ein Ende der Linksseitigkeit gibt es fuer Ottodurchschnittsradler
nicht. Dafür an der nächste Kreuzung eine Ampel, die so geschaltet
ist, dass das KFZ Signal geradesaus grün haben kann, während aus
der linken Einfahrt die KFZ auch grün haben. Lediglich das
Fußgängersignal ist dann rot. Ganz schön spannend, denn da ist ne
gemeinsame Furt und für den Radler gilt somit das KFZ-Signal.

Mit Bitte um Stellungnahme und freundlichen Grüßen

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